Patientenverfügung – unbedingt!

Wer regelt Ihre Angelegenheiten, wenn Sie es nicht mehr können? Jeder kann unabhängig vom Alter in Situationen geraten, in der andere für ihn entscheiden müssen.

Die Patientenverfügung, was ist das?

In der Patientenverfügung wird geregelt, welche ärztlichen Maßnahmen Sie zu Ihrer medizinischen Versorgung wünschen und welche Sie ablehnen. So üben Sie vorab Ihr Selbstbestimmungsrecht für den Fall aus, dass Sie bei einer schweren Krankheit oder nach einem Unfall Ihren Willen nicht mehr äußern können. Bis zu dem Moment behalten Sie freilich das Recht, Ihre Verfügung jederzeit ganz oder in Teilen zu ändern.

Was muss in der Verfügung stehen?

Patientenverfügungen sind verbindlich: Sie müssen von Ärzten umgesetzt werden, wenn die Behandlungs- und Lebenssituation eintritt, für die sie ausgestellt wurden. Damit Ihre Verfügung anerkannt wird, muss sie schriftlich vorliegen und sollte unteranderem enthalten:

  • eine genaue Beschreibung der Situation, in der die Patientenverfügung gelten soll. Zum Beispiel: „Wenn ich mich aller Wahrscheinlichkeit nach unabwendbar im unmittelbaren Sterbeprozess befinde“, oder „wenn ich mich im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit befinde“
  • genaue Vorgaben, etwa zu lebenserhaltenden Maßnahmen, Schmerz- und Symptombehandlung sowie künstlicher Ernährung Einfache Äußerungen wie „ich will nicht an Schläuchen hängen“ reichen nicht aus
  • Wünsche zu Sterbeort und -begleitung, etwa zum Sterben in vertrauter Umgebung
  • Aussagen zur Verbindlichkeit, zur Auslegung, zur Durchsetzung und zum Widerruf
  • einen Hinweis auf weitere Vorsorgeverfügungen
  • einen Hinweis auf eine mögliche Bereitschaft zur Organspende

Wer hilft beim Verfassen der Patientenverfügung?

Da die Patientenverfügung Fragen zur medizinischen Behandlung regelt, sollten Sie sich vor allem mit Ihrem Arzt beraten. Auch manche Hospize helfen weiter. Zudem gibt es viele Informationsbroschüren, die helfen, einen persönlichen Willen zu den Fragen über Leben und Tod zu entwickeln.

Wir helfen Ihnen sehr gerne weiter, erstellen mit Ihnen zusammen die Patientenverfügung nach Ihren Wünschen und archivieren diese, damit wir dann im Notfall auch direkt darauf zurückgreifen können.

Der Aufwand für die Erstellung, inkl. der Beratung und Archivierung Ihrer Patientenverfügung wird nicht von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen. Wir erheben eine einmalige Beratungspauschale von € 50.-

Eine Aktualisierung, auch mit Datum und Unterschrift, sollte etwa alle 2 Jahre durchgeführt werden.

Was passiert, wenn ich keine Verfügung habe?

Grundsätzlich kann niemand zu einer Verfügung verpflichtet werden: So ist sichergestellt, dass etwa Pflegeheime die Aufnahme eines Bewohners nicht an die Vorlage einer Patientenverfügung koppeln, was auch verboten ist. Allerdings ist für jede ärztliche Behandlung oder deren Abbruch Ihre Zustimmung erforderlich: Wenn Sie Ihren Willen dazu nicht äußern können und keine Verfügung vorliegt, wird es schwierig. Dann muss der Arzt versuchen, Ihren mutmaßlichen Willen anhand früherer Äußerungen zu ermitteln. Dazu spricht er auch mit den Angehörigen. Ehepartner oder Kinder können jedoch nur dann rechtsverbindlich für Sie entscheiden, wenn sie als Bevollmächtigter dazu von Ihnen beauftragt oder sie als rechtlicher Betreuer eingesetzt sind. Bei Meinungsverschiedenheiten über das Fortführen der Behandlung entscheidet letztlich das Gericht.